Die Gemeinnützigkeit ausländischer Gesellschaften
Ausländische NPOs sind nicht automatisch in Deutschland gemeinnützig. Ausländische NPOs sind daher weder steuerbefreit, noch können Sie Spenden erhalten und dafür Zuwendungsbestätigungen/Spendenbescheinigungen ausstellen.
Ausländische NPOs aus der EUR bzw. dem EWR-Raum können jedoch, soweit sie in Deutschalnd Einkünfte erzielen, auf Antrag als gemeinnützig anerkannt werden. In der Folge sind die EInkünfte im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung sowie im Zweckbetrieb steuerfrei.
Zwar können deutsche Steuerpflichtige Spenden ausländische NPOs mit Sitz in der EU oder dem EWR-Raum grundsätzlich nach der Rechtsprechung des EuGH als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings muss die ausländische NPO sich den strikten Anfoderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts unterwerfen. Für den Spende besteht zudem große Rechtsunsicherheit, da das FInanzamt regelmäßig einen äußerst strengen Maßstab an den Nachweis anlegt.
Auch besteht bei Mittelweitergaben von deutschen NPOs an in Deutschland anerkannt gemeinnützige NPOs Vertrauensschutz betreffend die Mittelverwendung.
Ausländische Körperschaften können, soweit Sie Einkünfte in Deutschland erzielen, durch einen Antrag auf Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit für Spender und fördernde deutsche gemeinnützige Körperschaften erreichen. Alternativ können ausländische NPOs auch ein in Deutschland ansässiges Fundraisingvehikel gründen.
Fragen rund um die Gemeinnützigkeit ausländischer Gesellschaften
Sind ausländische NPOs in Deutschland gemeinnützig?
Ausländische NPOs sind in Deutschland grundsätzlich nicht gemeinnützig und unterliegen den regulären Steuerpflichten wie eine gewerbliche ausländische Gesellschaft (Stichwort: beschränkte Steuerpflicht).
Darf eine deutsche gemeinnütze Körperschaft einer ausländischen NPO Mittel weiterleiten?
Eine Weiterleitung ist nur bei Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung unter Beachtung hoher Dokumentations- und Nachweispflichten möglich. Erzielt die ausländische NPO hingegen in Deutschland Einkünfte und ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt, reicht für den Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung der Anerkennungsbescheid der ausländischen NPO.
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