Ausgliederung einer gGmbH
Wächst etwa ein einst wirtschaftlich kleiner Verein ohne besondere Komplexität im Laufe der Jahre und Jahrzehnte und übt nun eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Tätigkeit aus (sei es als steuerbegünstigter Zweckbetrieb oder als steuerpflichte Tätigkeit) bzw. verwaltet erhebliches eigenes Vermögen, ist die Rechtsform des Vereins - mit einem oft ehrenamtlichen Vorstand - nicht mehr unbedingt ideal. Zu mäglichen Haftungsrisiken gesellen sich steuerliche Problemstellungen sowie aus der Vereinsstruktur resultierende Handlungshemmnise. Eine in der Praxis häufig genutzte Möglichkeit besteht in diesem Fall darin, Tochtergesellschaften - in der Regel in der Rechtsform der GmbH - zu gründen und wirtschaftliche Tätigkeiten – seien es als Zweckbetrieb oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe - auf diese auszugliedern. Der Verein und damit der Vorstand agiert danach „nur noch“ als Gesellschafter der Tochtergesellschaften und nicht mehr unmittelbar im Rahmen der dort betriebenen wirtschaftlichen Aktivitäten. Gerne beraten wir Sie zu der Möglichkeit, Betriebsteile auszugliedern, und den damit verbundenen steuerlichen, gemeinnützigkeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen.
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