Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach, LL.M.
Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach ist angestellter Rechtsanwalt bei CHP Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB. Er in den Bereichen Non-Profit-Recht, Stiftungsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht insbesondere Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen umfassend – von der Gründung und Anerkennung über die laufende rechtliche und steuerliche Betreuung bis hin zu Umstrukturierungen, Satzungsänderungen sowie Fragen der Governance, Mittelverwendung und Gemeinnützigkeit. Zu seiner Beratungspraxis zählen insbesondere die rechtssichere Ausgestaltung von Stiftungssatzungen, die Begleitung von Anerkennungsverfahren sowie die Optimierung gemeinnütziger Strukturen.
Werdegang
Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Bonn und absolvierte sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2023 war er vor seinem Wechsel zu CHP bei einer Münchener Rechtsanwaltsgesellschaft tätig, wo er sich schwerpunktmäßig mit gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen befasste.
Berufsbegleitend absolvierte er den Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ (LL.M.) an der Universität Münster und vertiefte dabei insbesondere seine Kenntnisse im Stiftungsrecht.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt neben der Vermögensnachfolge im Non-Profit-Recht sowie im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Dort berät er insbesondere bei der rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung, Errichtung und laufenden Betreuung gemeinnütziger Organisationen und Stiftungen.
Schwerpunkt und Spezialisierung
- Stiftungsrecht
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Non-Profit-Recht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach, LL.M.
Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DSTV e.V.)
0897491480
neh@chp-steuern.de